Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von east systems software und Hinweise nach dem Fernabsatzgesetz (FernAbsG)

§ 1 Geltungsbereich

1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch

east systems software
Inhaber: Silvio Dietzsch
Veilchenweg 11
09221 Neukirchen / Erzgebirge
e-mail: info@rechnung-software.de

Telefon 0371 3179609 0 Fax 0371 3179609 9

Sie können den Text dieser AGB ausdrucken oder auf Ihrem Computer speichern.

2. Verbraucher i. S. d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

3. Unternehmer i. S. d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

4. Kunde i. S. d. AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

1. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. east systems software ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot anzunehmen. east systems software wird den Zugang der Bestellung unverzüglich durch e-mail an die von dem Kunden mitgeteilte e-mail Adresse bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, die Annahmeerklärung kann jedoch mit der Zugangsbestätigung verbunden werden.

2. Die Angebote von east systems software sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Verbindlich sind allein die in der Annahmeerklärung enthaltenden Angaben.

3. Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Abweichungen zwischen Bestellung und Bestätigung und/oder Annahmeerklärung east systems software unverzüglich mitzuteilen.

4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht durch uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert; eine eventuell bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich rückerstattet.

5. Ist das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über Mobilfunkdienstleistungen mit einem Dritten, insbesondere einem Mobilfunkanbieter gerichtet, so kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Kunde durch den Mobilfunkanbieter akzeptiert wird.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich east systems software das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich east systems software das Eigentum an der Ware bis zur Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Solange der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet,

a) die Ware pfleglich zu behandeln sowie
b) einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, etwaige Beschädigung der Ware oder deren Vernichtung east systems software und/oder
c) einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.

3. east systems software ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder der Verletzung einer der in Ziff. 2 genannten Verpflichtungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt east systems software bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. east systems software nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung berechtigt. east systems software behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

§ 4 Widerrufs- und Rückgaberecht

1. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem zurückgesandten Bestellwert bis zu 40 Euro der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40 Euro hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

3. Die Rücksendung bestellter Ware hat in der Originalverpackung unter Beilage der Rechnungskopie, Bankverbindung und den Verweis auf Gutschrift zu erfolgen. Die Empfängeradresse lautet:

east systems software
Silvio Dietzsch
Abtl. Reklamation
Veilchenweg 11
09221 Neukirchen / Erzgebirge

Bitte wählen Sie bei einem Bestellwert von über 40 Euro die kostengünstigste Versandart = Maxibrief 2,20 Euro. Die von Ihnen verauslagten Versandkosten wird east systems software gemeinsam mit der Rücküberweisung bereits gezahlter Beträge erstatten. east systems software nimmt keine unfrei versandten Rücksendungen an. Die Rücksendung erfolgt auf die Gefahr von east systems software. east systems software haftet jedoch nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, insbesondere für nicht ordnungsgemäße Verpackung der Rücksendung.

4. Der Verbraucher hat Wertersatz für die durch eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten.

Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als “neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

5. Vom Widerruf ausgeschlossen sind Verträge über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten wurde. Ferner sind vom Widerruf ausgeschlossen Verträge zur Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

§ 5 Vergütung, Versandkosten

1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

2. Dem Kunden werden für Porto, Verpackung und Versand bei

a) Versand per Nachnahme 4,50 EUR (zzgl. 2,00 EUR Hebegebühr der Post)
b) Versand per Rechnung 3,00 EUR
c) Versand nach Lastschrifteinzug 2,50 EUR
d) Versand nach Vorkasse 2,30 EUR

Für Sendungen ins europäische Ausland werden zudem zusätzlich pauschal 5,00 Euro Auslandszuschlag und 12,50 für Paketsendungen berechnet.
Auch Kleinstmengen werden ohne weiteren Aufpreis versandt.

4. Wird gegen Rechnung geliefert, so ist der Kaufpreis innerhalb von vierzehn Tagen ab Erhalt der Ware ohne jeden Abzug fällig.

5. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, hat der Verbraucher die Geldschuld mit 5%, der Unternehmer mit 8% über dem Basiszins zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich east systems software vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

6. Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, so stellt east systems software für jede Mahnung eine Mahngebühr in Rechnung.

Werden die Forderungen durch den Kunden, trotz erteilter Mahnung und Fristsetzung nicht bezahlt, so ist east systems software berechtigt die Gesamtforderung an ein externes Inkassounternehmen weiterzugeben. Außerdem behält sich east systems software ausdrücklich vor gegen alle betroffenen Kunden, aus Schutz vor Internetkriminalität, Anzeige wegen Warenkreditbetruges bei der Polizei bzw. der zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen.

7. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch east systems software anerkannt worden sind.

§ 6 Lieferzeit, Gefahrübergang

1. east systems software liefert die Ware gemäß der getroffenen Vereinbarung. Ist ein Liefertermin mit dem Kunden vereinbart, wird east systems software diesen Termin nach bestem Vermögen einhalten. east systems software ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teilleistungen zu erbringen und diese zu fakturieren.

2. Ist east systems software aufgrund von bei east systems software und/oder bei deren Lieferanten eintretenden Betriebsstörungen, Arbeitsausständen, Aussperrungen, behördlichen Anordnungen oder anderen Fällen höherer Gewalt vorübergehend daran gehindert, den Kaufgegenstand innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern oder die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, so verlängert sich diese Frist um die Dauer der Behinderung. east systems software wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich von der Behinderung und deren voraussichtlicher Dauer in Kenntnis setzen. Dauert die Behinderung länger als vier Wochen, so haben beide Parteien das Recht von dem Vertrag zurückzutreten.

3. Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versandkauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt, auf den Kunden über.

4. Ist der Käufer Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Verbraucher in Verzug mit der Annahme der verkauften Sache ist.

§ 7 Gewährleistung

1. east systems software gewährleistet, dass die gelieferte Ware nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zum dem gewöhnlichen oder den nach dem Vertrag bestimmten Gebrauch mindern oder aufheben. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Gebrauchstauglichkeit durch handelsübliche oder geringe oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Abmessung, Ausstattung, Gewicht oder Design bleibt außer Betracht.

2. Für alle von east systems software gelieferte Waren gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

3. Der Kunde hat etwaige Mängel east systems software innerhalb von zwei Monaten nach deren Feststellung unter Übersendung des bei Lieferung übergebenen Lieferscheins/Rechnung in Kopie in Textform an die unter § 1 Ziff. 1 genannte Adresse anzuzeigen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung bei east systems software. Unterlässt der Kunde die Benachrichtigung, so erlöschen seine Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.

4. Der Unternehmer muss east systems software offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware in Textform unter Übersendung des bei Lieferung übergebenen Lieferscheins/Rechnung in Kopie anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast

5. Ist der Kunde Unternehmer, so leistet east systems software für Mängel der Ware zunächst Gewähr nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

6. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. east systems software ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

7. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.

8. Tritt der Kunde nach gescheiterter Nachbesserung von dem Vertrag zurück, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

9. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, so ist east systems software lediglich verpflichtet, eine mangelfreie Montageanleitung zu liefern, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

10. Rücksendungen von Gewährleistungsfällen müssen frei erfolgen. Unfreie Sendungen werden von east systems software nicht angenommen und auf Kosten des Kunden zurückgewiesen. Die Portokosten für den günstigsten Versandweg werden von east systems software in berechtigten Fällen erstattet.

11. Erhält der Kunde aufgrund von Gewährleistung, Kulanz oder gesetzlichen Regelungen Geld zurück, so wird east systems software dem Kunden diesen Betrag erstatten. Zu einer Rückgabe der Lastschrift und Verrechnung ist der Kunde nicht berechtigt.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

1. east systems software haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

2. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie anderen zwingenden Haftungsnormen bleibt hiervon unberührt.

3. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn east systems software die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

§ 9 Datenschutz

Der Kunde ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten durch east systems software ausführlich unterrichtet worden (siehe "Datenschutz"). Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort ist Chemnitz.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von east systems software. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

5. Im Falle einer Regelungslücke werden die Parteien eine Regelung treffen, die dem nach dem gesamten Vertragsinhalt erkennbaren Parteiwillen zur Durchsetzung verhilft.


Stand: Mai 2007

Ergänzende Allgemeine Lizenzbedingungen

für die Gesamt-Software von east systems software

Allgemeines

Die Software gehört east systems software und genießt den Schutz des Urhebergesetzes und des Internationalen Urheberrechtsabkommens.

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Lizenzbedingungen gelten für Verträge mit dem Softwarehersteller east systems software , über die gesamte Software Palette , nachfolgend auch Software genannt, bestehend aus der auf den Originaldatenträgern befindlichen Kopie der Software, bzw. des Original-Archives, das auf der Homepage von east systems software zum Download zur Verfügung steht.

Mit Öffnen der CD-ROM-Packung bzw. durch Installation der Software erkennt der Anwender die nachfolgenden Vertragsbedingungen als verbindlich an.

Softwareüberlassung

Gegenstand ist die Überlassung der in 1 genannten Software und ggf. des Anwenderhandbuchs sowie die Einräumung eines nicht ausschließlichen, dauerhaften, nicht einseitig widerrufbaren und nicht übertragbaren Nutzungsrechts an der Software.

Die Nutzung umfasst als zulässige Handlungen die Installation, das Laden in den temporären Speicher (d.h. RAM) oder in einen permanenten Speicher (z. B. Festplatte, ) und den Ablauf der Software. Auf andere Nutzungsarten erstreckt sich das Nutzungsrecht nicht. Außerhalb der vorgenannten Handlungen darf der Anwender keinerlei Änderungen, Übersetzungen oder Vervielfältigungen der Software vornehmen, auch nicht teilweise oder vorübergehend, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln.

Rückübersetzung (Dekompilierung) des Programmcodes in eine andere Darstellungsform, Reverse Engineering (Rückführung der Software auf vorhergehende Entwicklungsstufen, z. B. den Quellcode, Rückwärtsanalyse, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren), gleich in welcher Form und mit welchen Mitteln sowie eine Portierung (Übertragung, Transfer, Migration) auf andere Systemumgebungen sowie Vervielfältigung des Anwenderhandbuchs ist untersagt.

Die Software ist urheber- und wettbewerbsrechtlich geschützt. Der Anwender erwirbt nur Eigentum an körperlichen Datenträgern, auf denen die Software aufgezeichnet ist. An der Software erwirbt der Anwender lediglich das in 2(1) und (2) genannte sachlich begrenzte Nutzungsrecht. east systems software behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.

Der Nutzer der Software erklärt sich bereit sich einer freiwilligen Kontrolle der Lizenzbestimmungen zu unterziehen, die über einen SMTP Kontakt durch east systems software durchgeführt werden kann.

Lieferung der Software und Lizenzierung

Abhängig von der erworbenen Version oder der erworbenen Erweiterungen zur Software wird die Lieferung per CD-ROM oder per eMail vorgenommen oder als Download im Internet zur Verfügung gestellt. Mit Ausnahme der Freeware Versionen (kostenfrei Demosoftware) ist die Software mit der Lieferung in vollem Umfang funktionsfähig.

Die Lizenz zur Nutzung der Software gilt für den Erwerber und wird auf dessen Namen mit der durch den Anwender vorgenommenen Registrierung festgeschrieben. Eine Änderung des Namens ist nach dessen Registrierung nicht mehr möglich.

Soweit die Software oder die Erweiterungen der Software als Download im Internet zur Verfügung gestellt werden, kann der Erwerber dieses Download über den in der Software eingebauten Automatismus einmalig laden. Mit dem Laden der Software oder der Erweiterungen gilt der Kaufvertrag als erfüllt, eine erneute Lieferung bzw. Bereitstellung im Internet erfolgt nicht.

Umfang der Software und Updates

Die Software entspricht der zum Lieferzeitpunkt gültigen Beschreibung. Die nachträgliche Installation von Updates kann diesen Umfang erhöhen und reduzieren. east systems software ist berechtigt, im Rahmen der Bereitstellung von Updates Programmteile hinzuzufügen oder wegzulassen, wenn dies erforderlich ist.

east systems software verpflichtet sich, notwendige Updates zeitnah zur Verfügung zu stellen. Eine Verpflichtung zur kostenfreien Bereitstellung besteht nicht. Ab dem 1.1.2010 werden nur noch notwendige Updates kostenfrei geliefert. Erweiterungen, Upgrades oder Module können nur noch im Rahmen eines Softwarepflegevertrages bereitgestellt werden!  Dieser Softwarepflegevertrag ist Bestandteil der Softwarelizenz und für mindestens 1 Jahr verpflichtend abzuschließen!

Gewährleistung und Haftung

east systems software weist darauf hin, daß es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. east systems software gewährleistet den vertragsgemäßen Gebrauch der Software in Übereinstimmung mit dem Anwenderhandbuch.

east systems software ist bei Fehlerhaftigkeit der Software nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder zum Austausch der fehlerhaften Software berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, so hat der Erwerber Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe der Software.

Der Anwender hat east systems software einen offensichtlichen Mangel innerhalb von zwei Wochen nach Überlassung der Software in Textform mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche wegen des betreffenden Mangels ausgeschlossen.

Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet east systems software nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, noch Leib oder Leben verletzt wurden, oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden, die nicht auf einer Verletzung von Leib oder Leben beruhen, begrenzt auf solche Schäden, die vorhersehbar waren. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Eine Haftung von east systems software ist ausgeschlossen, wenn der Ausfall und/oder Mängel der Software auf einen Unfall, auf Mißbrauch, fehlerhafte Anwendung oder auf nicht ordnungsgemäße Datensicherung durch den Anwender zurückzuführen ist.

east systems software haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten Dritter.

east systems software haftet nicht für Funktionsmängel, die durch die Änderung von Diensten Dritter entstehen. Dies betrifft insbesondere die Dienste der Auktionshäuser, deren Auktionen mit der Software verwaltet werden können. Schränken Auktionshäuser ihr ursprüngliches Angebot von Diensten ein, haftet east systems software auch dann nicht, wenn die Software nicht mehr zur Verwaltung von Auktionen solcher Auktionshäuser zu verwenden ist.

Es gelten die AGB von east systems software ergänzend.

Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus oder in Verbindung mit Verträgen, die diesen AGB (Lizenzbedingungen) unterliegen, ist der Sitz von east systems software in Chemnitz.

Chemnitz Dezember 2009